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Was ist der First Responder?

Der First Responder der Feuerwehr Hurlach ist ein freiwilliger Service der von den entsprechend ausgebildeten Feuerwehrangehörigen durchgeführt wird. Der First Responder wird von der integrierten Rettungsleitstelle in Fürstenfeldbruck zu jedem medizinischen Notfalleinsatz in Hurlach alarmiert um die Eintreffzeit des Rettungsdienstes zu überbrücken.

Aufgrund der Entfernung zu der Rettungswache in Landsberg vergehen üblicherweise zwischen 12 und 15 Minuten bis der erste Rettungswagen im Ort eintrifft. Herrschen winterliche Straßenverhältnisse oder sind die Landsberger Fahrzeuge bereits im Einsatz, erhöht sich die Eintreffzeit deutlich. So kommen die nächsten Rettungswagen aus Schwabmünchen, Buchloe oder Königsbrunn. Die Eintreffzeit kann durch den First Responder so aber auf 4 bis 5 Minuten verkürzt werden.

Aufgabe der Feuerwehrangehörigen ist es hierbei nicht, Maßnahmen des Rettungsdienstes zu ersetzen, sondern im Notfall lebenserhaltende Maßnahmen und eine qualifizierte Erstversorgung durchzuführen. Hierunter fallen z.B. Erhebung und Überwachung der Vitalfunktionen, Blutzuckermessung, Blutungsstillung, Sauerstoffabgabe, Sicherung der Atemwege, Reanimationen und frühzeitiger Einsatz eines AED.

Durch frühes Eingreifen können sich somit im Ernstfall die Überlebenschancen bzw. Genesungserfolge deutlich erhöhen. Ein weiterer Vorteil zeichnet sich dadurch ab, dass so frühzeitig weitere Rettungsmittel, wie Notarzt oder Rettungshubschrauber, nachalarmiert werden können, wenn sich die Situation vor Ort als kritischer darstellt, wie zunächst angenommen.

Auch kann nach Übergabe an den Rettungsdienst dieser auf Anforderung (z.B. bei der Versorgung oder als Traghilfe) weiter unterstützt werden.

Der First Responder ist hierbei eine freiwillige Tätigkeit der Gemeinde. Die Finanzierung erfolgt komplett aus dem Gemeindehaushalt bzw. aus zweckgebundenen Spenden an den Förderverein. Die Betroffenen oder ihre Krankenkasse haben somit keine zusätzlichen Kosten zu tragen.

Wie auch die Angehörigen der Rettungsdienste sind die Mitglieder des First Responder an die Schweigepflicht gebunden, so dass keinerlei Informationen zu Einsätzen nach Außen gelangen.

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